Gesundheitsschutz
Psychosoziale Beratung
Eignungsuntersuchungen
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Reisemedizinische Beratung
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Kontakte Gesundheitsschutz
24-Stunden Bereitschaft Ambulanz
- Leverkusen
- +49 214 / 2605 57365
- Dormagen
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- Krefeld-Uerdingen
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- Leverkusen
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Standortleitung Gesundheitsschutz
- Leverkusen
- Dr. Sibylle Gawlich
- +49 214 / 2605 31104
- Dormagen
- Dr. Thomas Rabis
- +49 2133 / 489 4944
- Krefeld-Uerdingen
- Dr. Fabian Harms
- +49 2151 / 88 3229
Leitung Gesundheitsschutz
- Dr. Christoph Schiffer
- +49 214 / 2605 66110
Psychosoziale Beratung
Häufige Themen in unseren Beratungen sind beispielsweise:
- Stress
- persönliche Krisen
- Trauer
- Begleitung bei oder nach schweren körperlichen Erkrankungen
- Notsituationen
- Depressionen
- Sucht
- Konflikte
- Ängste
- wirtschaftliche Probleme
- psychische Belastungen z. B. nach Unfällen
0214 / 2605 71212
Eignungsuntersuchungen
Eine betriebliche Belastungserprobung (BG-Verfahren) nach Arbeits- und/oder Wegeunfällen kann auf Veranlassung der Berufsgenossenschaft durchgeführt werden, um die Versicherten, insbesondere nach längerer Arbeitsunfähigkeit, stufenweise wieder in das Arbeitsleben zu integrieren.
Stufenweise Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) in den Arbeitsprozess auf Veranlassung des behandelnden Arztes und/oder des Medizinischen Dienstes, der Krankenkasse und/oder des Betriebsarztes dient dazu, Mitarbeitern, nach längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die Rückkehr in das Arbeitsleben zu erleichtern. Geregelt ist das Hamburger Modell in § 74 Sozialgesetzbuch(SGB) V und gleich lautend für den Fall behinderter oder konkret von Behinderung bedrohter Menschen in § 28 SGB IX.
Der Betriebsarzt legt in Übereinstimmung mit den behandelnden Ärzten den zeitlichen Ablauf der Wiedereingliederung fest. Durch regelmäßige Vorstellungen in der Abteilung Gesundheitsschutz wird eine arbeitsmedizinische Begleitung der Maßnahme sichergestellt. Der Arbeitgeber muss der Wiedereingliederungsmaßnahme zustimmen, ist aber nicht zur Bewilligung der Maßnahme verpflichtet.
Während der Wiedereingliederungsmaßnahme erhält der Arbeitnehmer weiterhin Krankengeld und ist weiterhin arbeitsunfähig bzw. krank geschrieben. Die Wiedereingliederungsmaßnahme kann von Seiten des Betroffenen aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden. Nimmt der Betroffene an 7 Tagen nicht an der Maßnahme teil, so gilt diese als gescheitert. Urlaub kann in der Regel in dieser Zeit nicht gewährt werden.
Bei betriebsinternen Fragen wenden Sie sich bitte an den Betriebsarzt.
Check-up's für Führungskräfte
Check-up’s für Führungskräfte sind von der internistischen Diagnostik geprägt. Nach einem eingehenden ärztlichen Gespräch folgen auf die persönlichen Bedürfnisse ausgerichtete medizinische Untersuchungen. Je nach gewählten, optionalen Zusatzmodul bieten wir mit unseren sportmedizinischen und fachärztlichen Kooperationspartnern eine zusätzliche Beratung und Diagnostik an. Dies erfolgt im Umfeld einer sinnvollen, umfänglichen Diagnostik mit abschließender ausführlicher Beratung, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Führungskräfte zu unterstützen.
Führungskräfteuntersuchung – was Sie vorab wissen sollten:
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Der Umfang der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ergibt sich aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und entsprechender arbeitsmedizinischer Regeln (AMR).
Grundsätzlich unterscheiden wir nach ArbMedVV in:
- Wunschvorsorgen: freiwillige allgemeine und / oder spezifische arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen die in Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.
- Angebotsvorsorgen: freiwillige spezifische arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei bekannten Gefährdungen. Die Untersuchungen müssen vom Arbeitgeber gesetzlich den Beschäftigten angeboten werden.
- Pflichtvorsorgen: sind verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen hat. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn zuvor eine Pflichtvorsorge durchgeführt worden ist.
Reisemedizinische Beratung
Eine reisemedizinische Beratung ggf. mit Untersuchung ist sowohl bei kurzen als auch bei lang andauernden Arbeitsaufenthalten im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen erforderlich.
Unser Leistungsangebot umfasst je nach individueller Situation:
- Bei Langzeitaufenthalten körperliche Untersuchung mit Funktionsdiagnostik zur Klärung des individuellen gesundheitlichen Risikos.
- Durchführen von Impfungen und Beratung zur Malariaprophylaxe
- Hinweise auf Verhaltens- und Hygienemaßnahmen (Ernährungshinweise, Schutz vor Insekten)
- Zusammenstellung einer Reiseapotheke.
Ansprechpersonen
Leverkusen
- Arzt
- Dr. med. Christoph Schiffer
- Telefon intern
- 894920 – 66110
- Telefon extern
- +49 214 – 30 66 110
Krefeld-Uerdingen
- Arzt
- Dr. med. Fabian Harms
- Telefon intern
- 894923 – 3229
- Telefon extern
- +49 2151 – 3229
Monheim
- Arzt
- Fr. Dr. med. Ulrike Höhne-Hückstaedt
- Telefon intern
- 894929 – 5660
- Telefon extern
- +49 2173 – 33 95 660
Wuppertal-Elberfeld
- Arzt
- Frau Sabine Hoppe
- Telefon intern
- 894921 – 8023
- Telefon extern
- +49 202 – 36 80 23