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Mitarbeiter*innen von Fremdfirmen

Mitarbeiter*innen von Partnerfirmen/­Fremdfirmen

Ausweis beantragen/­verlängern/­ändern
Infos für Anmeldung von Wochenend-, Feiertags-, Nachtarbeiten
Sonderservice: Sofort-Erstellung ohne Termin
Ausweis Abholung/­Ausstellung
Termin im Ausweisbüro buchen
Formular Download

So beantragen/­verlängern/­ändern Sie einen Ausweis

Passendes Formular runterladen, vollständig ausfüllen und unterschreiben bzw. unterschreiben lassen. Wichtig zudem ist, dass Sie die Unterschrift des Auftragsverantwortlichen eines im CHEMPARK ansässigen Unternehmen einholen.

Wollen Sie sich als Unternehmen erstmalig registrieren oder möchten Sie Ihren Nachunternehmer aufnehmen lassen?

Ist ihr Unternehmen oder Nachunternehmen bei uns noch nicht registriert bzw. ihr Unternehmen ist zum ersten Mal in einem der CHEMPARK-Standorte tätig, müssen Sie das Firmen-Erfassungsformular und die Datenschutzvereinbarung (siehe Downloads) ausfüllen und unterschreiben.

Ausgefülltes und unterschriebenes Formular ausdrucken, scannen und spätestens 3 Werktage vor dem Abholtermin per E-Mail ans Ausweisbüro senden.
Bei Erstanträgen:

Digitales Passfoto (keine Urlaubsbilder) mitsenden.

Wenn Ihr Antrag vollständig ist, bereiten wir den Ausweis schon vor, sodass Sie ihn zum vereinbarten Termin meist ohne Wartezeit abholen können.

Bitte beachten Sie: Um Wartezeiten für alle zu minimieren, bieten wir keine Spontan-Abholungen an. Möglich ist jedoch eine Sofort-Erstellung im Rahmen unseres kostenpflichtigen Sonderservices nach Kontakt unserer Service-Hotline.

Das müssen Sie noch wissen

Wann ist ein Durchlassschein nötig?

Falls Sie aus dem CHEMPARK Betriebseigentum eines im CHEMPARK ansässigen Unternehmen mitnehmen sollen, muss ein/eine dazu berechtigte(r) Mitarbeiter*in des Betriebs im CHEMPARK einen Durchlassschein zur Vorlage an der Torstelle ausstellen. 

Wann ist ein Werkzeuganmeldeschein nötig?

Werkzeug, IT-Equipment oder Materialien mit einem Wert über 500 EUR dürfen nur aus dem CHEMPARK ausgeführt werden, wenn die Eigentumsverhältnisse zweifelsfrei geklärt sind. Fremdfirmen, die eigenes Equipment mitführen, müssen dieses deshalb vor Einfahrt in den CHEMPARK anmelden. Sie erhalten dann am Tor Sicherheitssiegel zur eindeutigen Kennzeichnung Ihrer Ausrüstung. Der Werkzeuganmeldeschein gilt nur für die einmalige Verwendung. Wenn Sie regelmäßig eigenes Equipment mitnehmen müssen, beantragen Sie eine Sonderberechtigung.

Sonderberechtigungen

Wenn Sie regelmäßig Werkzeug, IT-Equipment oder Materialien mitführen müssen, sollten Sie eine Sonderberechtigung beantragen. Ihre Ausrüstung wird einmal erfasst und muss nicht jedes Mal von neuem mit einem Sicherheitssiegel versehen werden.

Zusätzliche Anforderungen, wenn Arbeiten von Fremdfirmen an Wochenenden, Feiertagen oder nachts durchgeführt werden sollen

Arbeiten außerhalb des werktäglichen Zeitfensters von 06:00 bis 20:00 Uhr müssen grundsätzlich beim Werkschutz angemeldet werden.

Das gilt auch, falls die Mitarbeiter*innen der durchführenden Fremdfirma über einen eigenen CHEMPARK-Ausweis verfügen. Die Ausweise sind nur im werktäglichen Zeitfenster freigeschaltet.

Die vollständig ausgefüllte Anmeldung muss vom auftragsdurchführenden Unternehmen und vom Auftragsverantwortlichen im CHEMPARK unterschrieben sein.

Die Anmeldung muss dem Werkschutz fristgerecht per E-Mail gesendet werden:

  • Wochenendarbeiten bis spätestens Freitag 16:00 Uhr
  • Feiertagsarbeiten bis 16:00 Uhr des Vortags
  • Nachtarbeiten bis 17:00 am Vortag des Arbeitsbeginns

Sonderservice

Sofort-Erstellung ohne Termin

Zwischen Beantragung und Abholung eines CHEMPARK-Ausweises müssen mindestens 3 Werktage liegen. Wenn Sie keine Zeit haben zu warten, können Sie unseren kostenpflichtigen Sonderservice zur Sofort-Erstellung nutzen.

Melden Sie sich dazu einfach bei unserer Service-Hotline (werktags, 06:30 bis 15:00 Uhr).

Innerhalb unserer Service-Zeiten (werktags, 06:30 bis 15:00 Uhr) garantieren wir die Erstellung noch am gleichen Werktag. Bitte beachten Sie aber, dass es im Ausweisbüro dabei durchaus zu Wartezeiten kommen kann.

Das müssen Sie zur Abholung/Ausstellung des Ausweises mitbringen

Sie brauchen zwingend ein amtliches Ausweisdokument und ggf. einen Aufenthaltstitel plus Arbeitsgenehmigung.

Als amtliches Ausweisdokument dürfen wir akzeptieren

Animierte Sicherheitsunterweisung für Mitarbeiter*innen von Fremdfirmen im CHEMPARK

Termine im Ausweisbüro hier online buchen

An dieser Stelle finden Sie ein Formular von qtermin.de. Um dieses Formular anzuzeigen, müssen Sie der Verwendung von externen Inhalten (inkl. Cookies) zustimmen. Mit Aktivierung der Schaltfläche „Inhalt laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten, wie IP-Adresse und Cookie-Informationen an Drittplattformen übermittelt werden. Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung und die Einstellung kann in den Cookie Einstellungen später jederzeit wieder geändert werden.

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